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Und im Jahr 1992 wurde schließlich die Bedachung in der heutigen Art beschafft. Gleichzeitig wurde der Grillstand erweitert und somit die Möglichkeit gegeben, trockenen Fußes zum Essen und Trinken zu gelangen.
Das Vereinshaus wurde in diesem Jahr ebenfalls von außen komplett renoviert, das Fachwerk wurde gegen Ungeziefer imprägniert, die Fachungen neu verputzt, die Vergitterung verstärkt und das gesamte Vereinshaus mittels einer Alarmanlage gesichert.
1991 lief schließlich unser Vertrag mit der Brauerei aus. Unser Verein wurde gebeten, den Vertrag zu verlängern. Der Vorstand entschloß sich, einer Vertragsverlängerung zuzustimmen, da sonst die Gefahr gegeben wäre, dass die Vereinseinrichtung wieder an den Eigentümer zurückgeht. Nach entsprechenden Verhandlungen mit der Brauerei wurde schließlich ein Vertrag geschlossen, dass das Mobiliar nach Ablauf des gültigen Liefervertrages in den Besitz des Vereins überwechselt.
Zeitgleich erhielt der Verein eine großräumige Kühlzelle im Wert von 10.000 DM durch die Brauerei Binding. Diese Errungenschaft war deutlich energiefreundlicher und sparsamer als herkömmliche Kühlschränke und viele Mitglieder des Vereins, Freunde und Gäste konnten die Kühlzelle anläßlich ihrer Feiern in Anspruch nehmen, um ihr Essen und die Getränke hygienisch aufzubewahren.
In der folgenden Zeit feierte der Verein viele Veranstaltungen gemeinsam mit allen Mitgliedern und Freunden. Immer zu Jahresende wurden die vielen freiwilligen Helfer bei Festlichkeiten oder bei der zusätzlichen Durchführung von Handwerksarbeiten zu einem „Dankeschön“ eingeladen. Mit diesem Dank an viele Aktive, Gönner und Freunde des Vereins wurde ein hohes Maß an Gemeinschaftsgeist gepflegt.
Nachdem unser Verein alle finanziellen Wunden der vergangenen Jahre hinter sich gelassen hatte und einige Spenden sowie Überschüsse aufgelaufen waren, wurde im Haushaltsplan 1992 eine der Zeit und dem Objekt angepaßte Gasetagenheizung für das Vereinshaus geplant. Im Winter wurde diese dann durch Fachleute preisgünstig installiert und in Betrieb genommen. Diese Maßnahme war auch dringend notwendig geworden, da Teile des Fußbodens verrottet waren.
Nachdem Proben genommen und statische Berechnungen ausgeführt waren, wurde schließlich der Auftrag vergeben. Und da der Vereinsvorstand das Ausmaß des Schadens nicht erkennen konnte, wurde das Vereinshaus einschließlich des Schweizerhaus-Stübchens im Untergeschoß wegen möglicher Einsturzgefährdung aus Sicherheitsgründen gesperrt. Aber nicht nur die Baulichkeit wurde damals gesperrt sondern auch der Haushaltsplan für das Jahr 1993. Außerdem wurden sämtliche sonstigen Mittel für den weiteren Um- und Ausbau des Vereinsplatzes zurückgehalten, um eine ordnungsgemäße Sanierung durchführen zu können.
1993 gab es einen Wechsel im Vorstand, der sich nicht nachteilig auf das Vereinsgeschehen ausgewirkt hat. Es folgte ein reibungsloser Übergang der Amtsgeschäfte. Kooperativ erfolgten die Übergabe und die Einarbeitung vom alten zum neuen Vorstand zum Wohle der Vereinsgemeinschaft.
Das Glück war auf der Seite des Vereins, denn nachdem Teile des hölzernen Fußbodens entfernt waren, hat sich herausgestellt, dass die Rohdecke völlig in Ordnung und somit die Tragkraft für einen neuen Bodenbelag gegeben war. Die erforderlichen Arbeiten konnten nunmehr ausgeführt werden. Auch konnten in der Zwischenzeit alle Arbeiten an der Außenanlage erledigt werden. Und so strahlten das Vereinsheim und der Vereinsplatz im würdigen Glanz zum 75-jährigen Geburtstag unseres Vereins im Jahr 1994.
Auch in diesem Falle waren es immer wieder fleißige Kleingärtner, die mit viel Mühe und durch viele Arbeitsleistungen die Arbeit fachmännisch erledigten.
In seiner Festschrift zum 75-jährigen Bestehen unseres Gartenvereines schrieb der Ehrenvorsitzende Manfred Ochs: „Nachdem Sie, liebe Leser dieser Festschrift einige Eindrücke aus dem Lebens eines Vereins und seiner Geschichte durch Wort und Bild kennen gelernt haben, sollten Sie sich einmal vor Ort in der gesamten Anlage umsehen, was trotz vieler Tiefschläge in fünfundsiebzig Jahren aus einem Brachland geworden ist. Den hohen Freizeit- und Erholungswert in dieser Anlage werden Sie auf Anhieb erkennen. Ein großer Dank gilt hier nochmals unseren Vätern und Großvätern sowie allen aktiven Mitgliedern des Vereins vergangener Generationen für die uns überlassene Erbschaft. Im Rahmen der Generationsverpflichtung werden auch wir bemüht sein, unseren Nachfolgern ein geordnetes Stückchen „zweites Zuhause im Gründen“ zu bieten“.
Fortsetzung der Vereinsgeschichte ab 1994 anlässlich des
90 - jährigen Jubiläums
Diese Aufführungen beruhen sich auf einen persönliches Wissens und Kenntnisse sowie persönliche private Akten und Dokumente des Verfassers und die erworbenen Kenntnisse durch die aktive Mitwirkung im Verein.
Im Februar 2009
Manfred Ochs
Vorsitzender und Ehrenvorsitzender
1994 - 1999
Nach der Übergabe sämtlicher Vereinsunterlagen, Akten und den notwendigen Regularien für eine geordnete Vereinsführung und den Informationen über Behörden und Organisationen übernahm der neue Vorstand Ende 1993 die Vereinsführung. Das bereits geplante Sommerfest wurde noch vom scheidenden Vorstand organisiert und durchgeführt. Ebenso wurde - wie versprochen im Jahre 1994 anlässlich des 75 - jährigen Vereinsjubiläums mit der Fortsetzung der Vereinschronik vom Verfasser eine Festschrift gefertigt. Der Verein war zum Übernahmezeitpunkt sowohl finanziell wie auch wirtschaftlich und organisatorisch intakt. Es bestanden keinerlei Verbindlichkeiten. Auch gab es gute Verbindungen und eine gedeihliche Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden. Auch die Pflege des Gemeinschaftsgeistes war ein guter Start für den nun amtierenden Vorstand. Leider haben sich manche neue Vorstandsmitglieder mit der Übernahmebereitschaft ihres Amtes überschätzt und wurden schon bald durch andere Mitglieder ersetzt. Besonders bestürzt war die Vereinsgemeinschaft als am 10.08.98 der 1. Vorsitzende plötzlich im Alter von erst 50 Jahren verstarb. Nach diesem tragischen Ereignis hat es sich Zug um Zug ergeben, dass die meisten im Jahre 1993 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder wieder verantwortungsvolle Vorstandsaufgaben übernommen haben und das teilweise bis zum heutigen Tage. Durch solch einen Wechsel im Vereinsvorstand stellen sich auch in unserer Vereinsgeschichte die Wechsel der Vorsitzenden dar:
Beginnend im Jahre 1919 (Vereinsgründung)
Vereinsvorstände
15.09.1919 - 31.10.1925 Vorsitzender Linker
1924 - 1932 zus. Geschäftsführer Peter Kirch
31.09.1925 - 01.10.1927 Vorsitzender A. Hasselbacher
01.10.1927 - 03.02.1932 Vorsitzender Adolf Schwarz
03.02.1932 - 12.02.1937 Vorsitzender A. Hasselbacher
12.02.1937 - 21.03.1949 Vereinsführer Ewald Schwarz u. andere
21.03.1949 - 12.06.1949 ernannter Vorstand Paul Kühnel
12.06.1949 - 30.03.1952 Vorsitzender Paul Kühnel
30.03.1952 - 23.01.1955 Vorsitzender Eduard Palmowski
stv. Vorsitzender Hedler
23.01.1955 - 04.11.1971 Vorsitzender Otto Henkel
Stv. Vorsitzender Edmund Lorenz
Kassierer Georg Botsch
19.11.1967 - 14.11.1971 Kassierer Alfred Ahlendorf
14.11.1971 - 03.06.1977 Vorsitzender Alfred Ahlendorf
14.11.1971 - 26.06.1977 stv. Vorsitzender Edmund Lorenz
14.11.1971 - 26.06.1977 Kassierer Herbert Kniep
26.06.1977 - 03.06.1978 Vorsitzender Alfred Ahlendorf
26.06.1977 - 03.06.1978 stv. Vorsitzender Wilhelm Matt
26.06.1978 - 03.06.1978 Kassierer Otto Nothacker
26.06.1978 Ehrenvorsitzender Edmund Lorenz
03.06.1978 - 17.05.1980 Vorsitzender Wilhelm Matt
03.06.1978 - 17.05.1980 stv. Vorsitzender Ewald Braunschweig
03.06.1978 - 17.05.1980 Kassierer Manfred Ochs
17.05.1980 - 30.04.1983 Vorsitzender Manfred Ochs
17.05.1980 - 1985 stv. Vorsitzender Ewald Braunschweig
17.05.1980 - 1985 Kassierer Ludwig Dieter
1985 - 23.04.1989 stv. Vorsitzender Horst Carl
Kassierer Karl Udet Koch
24.04.1988 Jahreshauptversammlung / Beschluss:
Ernennung zum Ehrenvorsitzenden Manfred Ochs
23.04.1989 - 05.05.1991 Vorsitzender Manfred Ochs
23.04.1989 - 05.05.1991 stv. Vorsitzender Bernd Spaltmann
23.04.1989 - 05.05.1991 Kassierer Günther Rößler
05.05.1991 - 23.04.1993 Vorsitzender Manfred Ochs
05.05.1991 - 23.04.1993 stv. Vorsitzender Dieter Fleischmann
05.05.1991 - 23.04.1993 Kassierer Günther Rößler
23.04.1993 der gesamte gesch. Vorstand freiwillig ausgeschieden
23.04.1993 - 30.04.1995 Vorsitzender Rolf Doubleur
23.04.1993 - 30.04.1995 stv. Vorsitzender Fritz Hanisch
23.04.1993 - 30.04.1995 Kassierer Karl Hess
30.04.1995 - 27.04.1997 Vorsitzender Rolf Doubleur
30.04.1995 - 28.04.1996 stv. Vorsitzender Fritz Hanisch
29.04.1996 - 27.04.1997 stv. Vorsitzender Gustav Raab
30.04.1995 - 27.04.1997 Kassierer Karl Hess
27.04.1997 - 10.08.1998 verstorben Rolf Doubleur
06.09.1998 - 25.04.1999 Vorsitzender Dieter Fleischmann
27.04.1997 - 25.04.1999 stv. Vorsitzender Gustav Raab
27.04.1997 - 25.04.1999 Kassierer Karl Hess
25.04.1999 - 01.06.2001 Vorsitzender Dieter Fleischmann
25.04.1999 - 01.06.2001 stv. Vorsitzender Gustav Raab
25.04.1999 - 01.06.2001 Kassierer Karl Hess
01.06.2001 - 27.04.2003 Vorsitzender Dieter Fleischmann
01.06.2001 - 27.04.2003 stv. Vorsitzender Manfred Ochs
01.06.2001 - 27.04.2003 Kassierer Karl Hess
27.04.2003 - 24.04.2005 Vorsitzender Dieter Fleischmann
27.04.2003 - 24.04.2005 stv. Vorsitzender Manfred Ochs
27.04.2003 - 24.04.2005 Kassiererin Helga Wohlfahrt
24.04.2005 - 31.12.2006 Vorsitzender Dieter Fleischmann
24.04.2005 - 30.04.2007 stv. Vorsitzender Manfred Ochs
24.04.2005 - 30.04.2007 Kassiererin Helga Wohlfahrt
30.04.2007 - 30.04.2009 Vorsitzender Manfred Ochs
30.04.2007 - 30.04.2009 stv. Vorsitzender Peter Bauer
30.04.2007 - 30.04.2009 Kassiererin Helga Wohlfahrt
30.04.2009 - Vorsitzender Manfred Ochs
30.04.2009 - stv. Vorsitzender Aydin Ucar
30.04.2009 - Kassiererin Helga Wohlfahrt
Bei dieser Auflistung handelt es sich nur um Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB, ausgearbeitet nach persönlichen Kenntnissen und Unterlagen
Dem Verfasser dieser Chronik sind noch folgende Gründungsmitglieder persönlich bekannt:
Nikolaus Ochs Garten Nr. 117
Ludwig Albrecht Garten Nr. 100
Johann Langenwalter Garten Nr. 007
Karl Linker Garten Nr. 061
Adolf Meisel Garten Nr. 110
1999 Neufassung der Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt an Main mit Gültigkeit ab dem 29.04.1999.
Diese Neufassung löst die seit 1983 bestehende und gültige Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main ab und wurde wegen des Bundeskleingartenänderungsgesetzes (BKleingändG) vom 08.04.1994 notwendig und erforderlich. Diese Überarbeitung sollte den Belangen des Umwelt - und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege bei der Nutzung und Bewirtschaftung von Kleingärten Berücksichtigung tragen. In Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt der Stadt Frankfurt und der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. und den darin angeschlossenen Kleingartenvereinen wurde sie ausgearbeitet und am 29.04.1999 von der Stadtverordnetenversammlung rechtsverbindlich (Pachtvertrag) und rechtswirksam beschlossen. Diese neue Ordnung bietet inhaltlich überwiegend für uns Kleingärtner Vorteile, hat natürlich auch für manchen gewisse Nachteile. So entstehen in unserer Gesellschaft durch die Nichteinhaltung gegebener Ordnungsrechte und deren Missachtung immer wieder neue Gesetze und Vorschriften. Von der Einhaltung dieser Gartenordnung - als Bestandteil des Pachtvertrages - sind für uns viele Dinge abhängig. Hierbei ist nur an die Unterstützung mit Fördermitteln bei der Bewältigung von finanziellen Problemen zu denken oder an die Bestandssicherung im Bebauungsplan (siehe später). Gerade die erwirkten Vorteile aus dem Bundeskleingartengesetz sollten jeden verantwortlichen Vereinsvorstand daran erinnern, dass nur ein gerader und eingehaltener Weg zum Erfolg führt. So haben sich, wie in vielen anderen Vereinen viele Mitglieder nicht an Baurichtlinien oder an die Nutzungsvorschriften gehalten. Dies gilt auch für die Anpflanzung unzulässiger Sträucher und Bäume. Es wurde wieder auf die zulässige Laubengröße, deren Unterkellerung, unzulässige Sickergruben und das sogenannte "Stille Örtchen" hingewiesen. Das stadtweit größte Ärgernis für Vereinsverantwortliche war das strikte Anpflanzungsverbot und der vorhandene Bestand von Nadelgehölzen und Koniferen sowie Wald- und Parkbäumen. Hier hatte sich seitens vieler Frankfurter Kleingärtner ein erheblicher Widerstand aufgebaut. Hatte das Grünflächenamt (früher Gartenamt) zu früherer Zeit bei den Koniferen noch eine Wuchshöhe oder Einkürzungshöhe von 2 m toleriert, so mussten nunmehr mit einer Frist bis 31.01.02 sämtliche Nadelgehölze fachgerecht entfernt werden. Auch wir und unsere Mitglieder mussten sich trotz aller Argumente und Widerständen den Vorschriften beugen, um auch wie bereits geschildert das gute Verhältnis zu unserer Dachorganisation und dem Fachamt der Stadt Frankfurt am Main nicht zu trüben. In weiteren Berichten bestätigt sich das Einhalten von Recht und Gesetz.
Entfernung der Koniferen
2001 Schaden an der Hauptwasserleitung der Mainova
Nach Feststellung des Schadens erstellte der Versorgungsbetrieb Mainova einen Kostenvoranschlag für das ihrer Verantwortung unterliegende Teilstück des Hauptwasseranschlusses. Dieser belief sich auf ca. 1.800 DM zuzüglich 16% MwSt. Die Arbeiten wurden dann an eine Fremdfirma vergeben. (Firma Fichter) Die Arbeiten innerhalb des Vereinsgeländes wurden im Rahmen von Gemeinschaftsarbeiten wie folgt durchgeführt: Freilegung der Rohrleitung - Verlegung einer neuer Rohre bis zum Anschluss der Übergabe der Mainova in ein Sandbett. Nach dem Anschluss war es noch nötig im Hauptwasserschacht div. Maurerarbeiten durchzuführen. Anschließend musste der aufgebrochene Weg wieder neu gepflastert werden.
Die Gesamtschadenskosten betrugen für den Verein 4.185,14 DM zuzüglich 119 Arbeitsstunden in einem Wert von DM 15,00 / Std. Da es sich bei der Beseitigung des Schadens überwiegend um Facharbeiterstunden handelte zogen sich die Arbeiten bis zum Spätsommer hin. Durch einen sofortigen Antrag beim Grünflächenamt auf die Zuwendung von Fördermittel erhielten wir DM 5.000,00 an Zuschuss.
Schaden an der Hauptwasserleitung der Mainova
1999 - 2000 Vereinsverwaltung - Neubau eines Büroraumes
Ein Verein mit 150 Mitgliedern zu verwalten und die Zusammenarbeit mit vielen Ämtern, Behörden, Firmen, Lieferanten sowie den Organisationen für das Kleingartenwesen zieht eine gewisse Bürokratie nach sich und erfordert eine gewissenhafte Verwaltungsarbeit. Um auch in unserem Verein zeitgemäß tätig zu sein und auf Grund ständig wachsender Anforderungen an den Vorstand entschlossen wir uns einen entsprechenden Raum zu schaffen. In eigener Regie wurde geplant und ein Stück des Lager- und Geräteraumes abgetrennt und ausgebaut. Sämtliche Arbeiten wurden von eigenen Mitgliedern mit entsprechenden Fachkenntnissen durchgeführt, ob es Maurer oder Elektriker waren oder Installateure. Separate Leitungen für elektrischen Strom oder Telefon wurden installiert. Der Raum ist beheizt und kann also auch in der kalten Jahreszeit zweckbestimmend genutzt werden. Oft gibt es auch notwendige vertrauliche Unterredungen, welche einer gewissen Diskretion bedürfen. Zwischenzeitlich verfügt der Verein für seine Akten- und Datenpflege über einen PC mit allen notwendigen Programmen für eine geordnete Verwaltung. (Erstellen von Rechnungen, Vordrucken, etc.) Im Jahre 2008 wurde die Büroausstattung durch einen Anrufbeantworter, ein Faxgerät und einen Internetzugang erweitert. Der Verein verfügt über eine eigene Homepage.
2000 Problem mit dem Forstamt
Der Kleingärtnerverein hatte am 13. Juli 1958 ein 520 qm großes Grundstück im benachbarten Stadtwald angemietet um es als Wendeplatz für Lieferfahrzeuge, Feuerwehr - und Rettungsfahrzeuge zu nutzen. Außerdem hatte der damalige Vorsitzende dort einen Kinderspielplatz eingerichtet. Er und andere Mitglieder wollten nicht, dass die Kinder auf dem Vereinsplatz spielen sollen.
Als nach einer für den Verein unrühmlichen Zeit im Jahre 1978 ein neuer Vorstand die verantwortlichen Ämter übernahm, war eine der ersten Entscheidungen den Kinderspielplatz aus seinem Schattendasein auf den Vereinsplatz zurückzuverlegen. Die Begründung dafür war, dass dort wo die Erwachsenen lachen, feiern, trinken oder lautstarke Kartenspiele durchführen, haben auch die Kinder ihre Aufenthaltsberechtigung. Zwischenzeitlich hatten wir den Wendeplatz als Lagerplatz benutzt und eine Baubaracke aufgestellt in welcher Geräte untergebracht waren. Dies hatte eine geringe Pachterhöhung zur Folge, welche aber gerne aufgebracht wurde. Am 30.06.2002 kam ein leitender Angestellter des Forstamtes auf die Idee diese Fläche künftig wieder der Nutzung als Bannwald zuzuführen. der Nutzungsvertrag wurde unter Berufung auf § 22 des Hess. Forstgesetzes gekündigt und wir zur Räumung aufgefordert. Weder der Verfasser noch die Vereinsmitglieder oder andere Bürger fanden für diese Entscheidungsbegründung Verständnis, denn wenn man überlegt, welche Wald - und Naturflächen für Straßenbau und z.B. Flughafenausbau an Bannwald geopfert werden, dann ist die Zurückgewinnung von 520 qm gerade lachhaft. Glücklicherweise hat gerade zu diesem Zeitpunkt ein Mitglied seine Gartenparzelle neben dem Vereinsplatz gekündigt.
Hierdurch hat sich für den Vorstand eine Nutzungsänderung für die Umsetzung der Baubaracke ergeben um die Geräte des Vereins in nächster Nähe zu lagern. Diese veränderte Nutzung einer Gartenparzelle bedarf natürlich der Zustimmung des Fachamtes und der zuständigen Behörden. Diese konnten sich vor Ort von der Notwendigkeit überzeugen und sagten uns ihre Unterstützung zu unserem Begehren zu. Mit einem Arbeitsaufwand von 554 Stunden in Eigenleistung und einem finanziellen Aufwand von 7.504,16 € konnte dann der Lagerplatz mit der Baubaracke seiner Bestimmung übergeben werden.
Besonders kostenträchtig für dieses Bauprojekt, waren die Abriss- und Entsorgungskosten. Besonders die Schadstoffentsorgung der Dachteile aus Zementasbest.
Die Zusage um Unterstützung war noch in guter Erinnerung und so haben wir uns beim Grünflächenamt mit der Bitte um einen Zuschuss an Fördermittel angemeldet. Dieser Bitte wurde mit der Zahlung von 4.000 €. entsprochen.
Nach Abschluss dieser Angelegenheit und der für den Vereins positiven Baumaßnahme konnten wir mit den helfenden Mitarbeitern ein kleines "Richtfest" feiern.
Bauprojekt Vereinsheim
Richtfest
2004 Stilles Örtchen ade
Im Jahre 2004 hat die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. die ihr angehörenden Vereine nochmals darauf hingewiesen, dass es bei einer hohen Strafe verboten ist, in Kleingärten eine Sickergrube oder Toilette zu besitzen. Jegliche Ableitung von Schmutzwasser in den Boden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Ordnungsgeld bis 10.000 € belegt werden. Wir haben als verantwortlicher Vorstand mittels eines Rundschreibens entsprechend informiert und uns per Unterschrift bestätigen lassen, dass es im jeweiligen Garten keine derartige Einrichtung gibt. Es hat lange gedauert bis das letzt Mitglied unserer Aufforderung gefolgt ist für die Benutzung sogenannter mobilen Campingtoiletten gab es keine Einschränkungen oder Verbote. Jedoch war nunmehr der Vorstand gefordert für die Entsorgung der Hinterlassenschaften aus den Tanks dieser Toiletten zu sorgen. Da sich bei der vereinseigenen Toilettenanlage eine ordentliche Abwassersammelgrube befindet, welche regelmäßig vom zuständigen Entwässerungsamt abgesaugt wird, wurde als Lösung ein kleiner Anbau mit Schüttbecken und Nachspüleinrichtung geschaffen. Aus hygienischen Gründen und wegen spielender Kinder kann diese Einrichtung nur von den Mitgliedern mit passendem Schlüssel benutzt werden.
2004 Neubau einer Abwassersammelanlage
Wie bereits geschildert mit den Problemen um das "Stille Örtchen" hatten wir bereits im Vorfeld des gleichen Jahres durch den Neubau einer Abwassersammelgrube die Aufnahmekapazität verdreifacht. Diese Baumaßnahme war genehmigungspflichtig und fand natürlich auch von unserer zuständigen Fachbehörde für gut befunden und genehmigt. Diese Abwasserzysterne hat ein Aufnahmevolumen von 12 cbm. Sie befindet sich unmittelbar hinter dem Seitenbau neben den Toiletten. Um nun sämtliche Abwässer einleiten zu können, war es notwendig die Abflüsse der Toilettenbecken, Urinale, Handwaschbecken sowie der Küche umzubauen. Zu diesen Rohrverlegungsarbeiten kam noch die Installation einer automatischen Hebeanlage in der Küche hinzu, da das natürliche Gefälle fehlte. Die Gesamtkosten für diese Baumaßnahme betrug für Material und Baukosten sowie Eigenleistungsstunden 12.567,63 €. Der Großteil dieser Summe entstand durch die fertig angelieferte Zysterne, den Erdaushub und die Wiederverdichtung des Erdreichs um die Grube. Somit ist auch eine gewisse Belastbarkeit gegeben.
Die Erledigung dieser notwendigen Änderungen wurde vom Grünflächenamt auf Antrag des Vereins und nach Einreichung von verschiedenen Kostenvoranschlägen mit 4.579,44 € aus Fördermitteln für das Kleingartenwesen bezuschusst.
Abwasserzysterne
2005 Die Gemeinnützigkeit eines Vereins
hängt grundsätzlich von seinen satzungsgemäßen Aufgaben ab, die beinhalten müssen, welchen allgemeinen Nutzen der Verein und seine Mitglieder verfolgen. Gemeinnützig können alle Vereine welche im öffentlichen Interesse tätig sind und allgemeine Interessen verfolgen.
In unserem Fall als Kleingartenverein liegt die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit vor. Diese ist abhängig von der Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für das Kleingartenwesen und die Erfüllung der darin enthaltenen Aufgaben. Das beginnt damit einem Interessenten einen Kleingarten zur kleingärtnerischen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Diese besteht darin, dass ein Kleingärtner hobbymäßig den Garten zur Erholung für seine Familie nutzt und sich außerhalb seines Wohnbereichs der Natur widmet und dem Schutz der Umwelt Rechnung trägt. Nicht zu vergessen ist der biologische Anbau von Obst und Gemüse sowie der Vielfalt an für einen Kleingarten zugelassenen Zierpflanzen und Blumen. Soweit in groben Infos zur kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit.
2008 - 2009 Eine steuerliche Gemeinnützigkeit
Ist davon abhängig, dass die für den Verein geltenden Bestimmun-gen eingehalten (Satzung) werden und dass der Verein keine wirtschaftlichen Interessen oder ein Gewinnstreben verfolgt. Hierzu ist es erforderlich die Vereinssatzung so zu gestalten, dass diese hier-für erforderlichen Merkmale gegeben sind. Diese müssen von der Zweck- und Aufgabenbestimmung des Vereins bis zur Auflösung alles ordnungsgemäß beinhalten. Die zuständige Finanzbehörde prüft den Antrag auf steuerliche Gemeinnützigkeit durch Feststellung, dass der Verein alle seine satzungsmäßigen Aufgaben verfolgt und erfüllt.
Der Vorstand unseres Vereins wurde nun vom Amtsgericht aufgefordert die steuerliche Gemeinnützigkeit zu erwirken und entsprechend zu beantragen. Durch eine geringe Änderung in der Vereinssatzung wollen wir nunmehr dieses erstrebenswerte Ziel erreichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Mitgliederversammlung nach entsprechender Information die notwendige Satzungsänderung beschließt um sie dann beim Amtsgericht eintragen zu lassen. Nach Überwindung dieser notwendigen Hürden wollen wir noch im Jahre 2009 die steuerliche Gemeinnützigkeit beantragen und hoffentlich auch erreichen.
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