Das Bundeskleingartengesetz

Kaum zu glauben, aber der Kleingarten ist in Deutschland so wichtig, dass alle wichtigen Details, die ihn betreffen, in einem eigenen Bundesgesetz geregelt sind, dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG).

Das Bundeskleingartengesetz ist ein deutsches Gesetz, ausschließlich Kleingärten betreffend. Es bildet Definitionen, regelt unter anderem durch den Begriff der kleingärtnerischen Nutzung die Zweckbestimmung und nennt die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit.

Wir zeigen auf unserer Seite die Gliederung des Gesetzes auf und verlinken im Hintergrund auf den detallierten Text.

Bundeskleingartengesetz (BKleinG)
Ausfertigungsdatum: 28.02.1983

Vollzitat:
"Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146)"

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 19.9.2006 I 2146

Fußnote
Textnachweis ab: 1. 4.1983
Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. § 20a

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Zur Gesamtausgabe der Norm im Format:   HTML   PDF

 

Eingangsformel

Erster Abschnitt

 

Allgemeine Vorschriften

 

 

ᄃ 1 Begriffsbestimmungen

 

 

ᄃ 2 Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit

 

 

ᄃ 3 Kleingarten und Gartenlaube

Zweiter Abschnitt

 

Kleingartenpachtverhältnisse

 

 

ᄃ 4 Kleingartenpachtverträge

 

 

ᄃ 5 Pacht

 

 

ᄃ 6 Vertragsdauer

 

 

ᄃ 7 Schriftform der Kündigung

 

 

ᄃ 8 Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

 

 

ᄃ 9 Ordentliche Kündigung

 

 

ᄃ 10 Kündigung von Zwischenpachtverträgen

 

 

ᄃ 11 Kündigungsentschädigung

 

 

ᄃ 12 Beendigung des Kleingartenpachtvertrages bei Tod des Kleingärtners

 

 

ᄃ 13 Abweichende Vereinbarungen

Dritter Abschnitt

 

Dauerkleingärten

 

 

ᄃ 14 Bereitstellung und Beschaffung von Ersatzland